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Nahe Zeitung vom Freitag, 11. Mai 2018

Nein zum Bau von Windrädern bleibt bestehen

Justiz Kreisrechtsausschuss lehnt Projekt in Leisel ab – Investoren ziehen vors Verwaltungsgericht.

Die juristische Auseinandersetzung um den Bau des Windparks Leisel/Siesbach wird auch nach dieser aktuellen Entscheidung weitergehen und nun die nächste Instanz beschäftigen. Der Kreisrechtsausschuss (KRA) hat erwartungsgemäß einen Widerspruch der Geres Group abgelehnt. Die in Frankfurt ansässige Investorenfirma hatte sich dagegen gewehrt, dass die Kreisverwaltung Birkenfeld als zuständige Behörde im Dezember 2016 die von Geres beantragte Genehmigung zur Errichtung der acht Räder verweigert hatte.

Nach einer öffentlichen Verhandlung des KRA im März (die NZ berichtete) wurde den Verfahrensbeteiligten zwischenzeitlich mitgeteilt, dass es nach wie vor keine Erlaubnis für die Verwirklichung des Windparkprojekts in Leisel und Siesbach geben wird. Über diesen Spruch informierte Kreisdezernent Hans-Jürgen Brünesholz auf Anfrage unserer Zeitung. Der Jurist hatte den Vorsitz bei der Behandlung dieses Streitfalls im Ausschuss. Die Geres Group, die unter anderem auch Betreiber der drei derzeit stillgelegten Anlagen im Birkenfelder Stadtwald ist, habe aber bereits von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. „Die Klage hinsichtlich des Windparks Leisel/Siesbach wird nun vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz landen“, sagt Brünesholz.

Dass die Kreisverwaltung dem von der Investorenfirma beabsichtigten Aufstellen der acht Räder des Typs Enercon E-101 mit einer Gesamthöhe von jeweils knapp 186 Metern einen Riegel vorgeschoben hat, liegt in erster Linie an einem Funkmast. Der sogenannte Link 16 steht auf dem Gelände der Idar-Obersteiner Rilchenbergkaserne. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr hatte während des Genehmigungsverfahrens sein Veto gegen das Vorhaben der Geres Group mit der Begründung eingelegt, dass durch die acht vorgesehenen Anlagen die Funktionsfähigkeit des Funkmastes möglicherweise in Mitleidenschaft gezogen wird: Wegen der Verschattung könnte bei Einsätzen der Luftwaffe unter Umständen vom Link 16 aus keine Verbindung mehr zur Gegenstelle aufgebaut werden. Die Kreisverwaltung führte daher in ihrem Ablehnungsbescheid an, dass der Bau und Betrieb der weniger als acht Kilometer entfernten Windräder zu einer „rechtserheblichen Störung der Verteidigungsanlage“ auf der Rilchenbergkaserne führen könnte und demzufolge eine „wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheitsbelange der Bundesrepublik Deutschland“ denkbar sei.

Diese Einwände aus militärischer Sicht seien auch für den KRA das wesentliche Kriterium gewesen, warum dort der Widerspruch der Geres Group erfolglos blieb und der Standpunkt der Kreisverwaltung bestätigt wurde, sagt Brünesholz. Abgesehen davon hatte die Birkenfelder Behörde in ihrem Ablehnungsbescheid noch weitere Argumente vorgebracht, die eine Genehmigung des Windparks verhindern würden. So befänden sich die geplanten Standorte von fünf Anlagen auf Siesbacher Gemarkung in einem Umkreis von weniger als 1500 Metern zu Brutplätzen des geschützten Rotmilans.

Zudem sollten zwei Räder auf Leiseler Bann in unmittelbarer Nähe der Nationalparkgrenze errichtet werden, was aus Sicht der Kreisverwaltung eine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds mit sich bringe, die als öffentlicher Belang nicht hinnehmbar sei. Die Rechtsanwälte von Geres hatten allen drei oben genannten Gründen, die die Kreisverwaltung ins Feld geführt hatte, vergeblich widersprochen und müssen nun nach der Niederlage im Kreisrechtsausschuss darauf setzen, dass ihre Position in der nächsten Runde des Streits vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht mehr Erfolg haben wird. Ein Verhandlungstermin dafür steht nach Auskunft von Behördensprecher Winfred Porz noch nicht fest.

Nahe Zeitung vom Freitag, 11. Mai 2018, von Axel Munsteiner